Was deckt die obligatorische Gebäudeversicherung – und wo greift die Zusatzversicherung?

In der Schweiz ist die Gebäudeversicherung in vielen Kantonen obligatorisch – so auch im Kanton Bern. Diese schützt Ihr Haus gegen Feuer- und Elementarschäden, also zum Beispiel Brand, Blitz, Hagel, Sturm oder Überschwemmung. Diese Grunddeckung gilt jedoch nur für das Gebäude selbst und in seinem ursprünglichen Zustand.

Was dabei oft übersehen wird: Viele weitere Risiken sind darin nicht enthalten - insbesondere Schäden durch Dritte oder Tiere oder rund um das Haus. Hier kommt die Zusatzversicherung ins Spiel. Sie schützt zum Beispiel bei:

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Neuwert statt Zeitwert: Im Schadenfall bekommen Sie nur den Zeitwert erstattet. Mit der Zusatzversicherung erhalten Sie den Neuwert, also den Betrag, der für einen gleichwertigen Ersatz nötig ist.
- Vandalismus und Graffiti an Fassade, Türen oder Fenstern
- Spuren nach Einbruch oder Diebstahl, wie aufgebrochene Schlösser
- Wildtier- oder Insektenbefall, etwa durch Marder, Nager oder Holzwürmer
- Schäden an der Umgebung, wie Gartenmauern, Wegen oder Zäunen

Gebäudeversicherung vs. Hausratversicherung

Die Gebäudeversicherung schützt alles, was fest mit dem Gebäude oder der Umgebung verbunden ist - also z. B. Mauern, Fassaden, Wege oder Einbauten.

Die Hausratversicherung deckt dagegen bewegliche Gegenstände im Inneren ab, also Möbel, Geräte oder persönliche Sachen.